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The Soul of the Zeit / PARADEISER / Foto © Hans Diernberger
K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic
Sonic Highway / MFK Bochum / Foto © Szenische Forschung
Recircling / Yana Novotorova / Foto © Heike Kandalowski
BLACK EURYDICE / kainkollektiv / Foto © Daniela del Pomar
Silke Z. / die metabolisten / Foto © Lucas Aal
Steinzeit Hautnah / Theater Titanick / Foto © Leon Hirsch
These are a few of my favorite things / äöü / Foto © äöü
Störfall / disdance-project / Foto © Klaus Wohlmann
Boyband / notsopretty / Foto © Anna Spindelndreier
UPSIDE DOWN / Theater Titanick / Foto © Metaorange Andreas Matthes
LET’S SING ANOTHER SONG! / POLARPUBLIK / Foto © POLARPUBLIK
DREAM MACHINE / Anke Retzlaff / Foto © Lev Gonopolski
Praktisch Galaktisch / Daniel Ernesto Mueller / Foto © Heike Kandalowski
SUITS / Kwarme Osei / Foto © Andreas Roehrig
Grandmothers of the Future / Waltraud900 / Foto © Melanie Zanin
HELLO TO EMPTINESS / MOUVOIR Stephanie Thiersch / Foto © Martin Rottenkolber
CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar
DWDW - Die Sache mit den Bäumen / Armada Theater / Foto © Armada Theater
The BIG Picture / Fetter Fisch / Foto © Thomas Mohn
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban
Wetland / Katharina Senzenberger / Foto © Nathan Ishar
back to the roots / Pottporus e.V. Renegade / Foto © Pottporus e.V.

Bund: Details zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den November

06.11.2020 Das Bundeswirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium die Details für die Außerordentliche Wirtschafthilfe veröffentlicht. Wichtig für die freien darstellenden Künste: Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Und: Auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sind antragsberechtigt!

Die Organisationsform und die Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheidend. Ein gemeinnütziges Theater kann ebenso Hilfen erhalten wie ein kommerzieller Restaurantbetreiber. Wichtig ist, dass das Unternehmen oder die Einrichtung am Markt tätig ist und Umsätze erwirtschaftet. Wenn solche öffentlichen Unternehmen von der Schließungsanordnung betroffen sind, wie zum Beispiel öffentliche Schwimmbäder oder kommunale Theater, dann können auch diese Unternehmen entsprechend der Regeln von der Novemberhilfe profitieren.

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