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Störfall / disdance-project / Foto © Klaus Wohlmann
Boyband / notsopretty / Foto © Anna Spindelndreier
Sonic Highway / MFK Bochum / Foto © Szenische Forschung
The Soul of the Zeit / PARADEISER / Foto © Hans Diernberger
commonnorm / TachoTinta / Foto © Michael Zerban
Steinzeit Hautnah / Theater Titanick / Foto © Leon Hirsch
HELLO TO EMPTINESS / MOUVOIR Stephanie Thiersch / Foto © Martin Rottenkolber
BLACK EURYDICE / kainkollektiv / Foto © Daniela del Pomar
The BIG Picture / Fetter Fisch / Foto © Thomas Mohn
SUITS / Kwarme Osei / Foto © Andreas Roehrig
DREAM MACHINE / Anke Retzlaff / Foto © Lev Gonopolski
UPSIDE DOWN / Theater Titanick / Foto © Metaorange Andreas Matthes
Wetland / Katharina Senzenberger / Foto © Nathan Ishar
Praktisch Galaktisch / Daniel Ernesto Mueller / Foto © Heike Kandalowski
LET’S SING ANOTHER SONG! / POLARPUBLIK / Foto © POLARPUBLIK
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Silke Z. / die metabolisten / Foto © Lucas Aal
Grandmothers of the Future / Waltraud900 / Foto © Melanie Zanin
DWDW - Die Sache mit den Bäumen / Armada Theater / Foto © Armada Theater
Recircling / Yana Novotorova / Foto © Heike Kandalowski
CAMPING PARAISO / ANALOGTHEATER / Foto © Nathan Ishar
K.I.T.C.H.E.N. / Marlin de Haan / Foto © Bozica Babic

Neustart Kultur: Förderprogramm zur Unterstützung pandemiebedingter Investitionen

15.07.2020 Das Programm Neustart Kultur zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden. Dadurch sollen neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen. Neustart Kultur unterteilt sich dabei in vier Programmteile.

Mit dem Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sollen Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommenen Betrieb unterstützt werden, insbesondere bei der Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie mit Blick auf zukunftsgerichteten Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb. So sollen Kultureinrichtungen auch in Zeiten der Krise ihren kulturellen Auftrag erfüllen können und als Orte der Begegnung und Teilhabe mit künstlerischen und kulturellen Mitteln zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen beitragen.

Für diesen Programmteil sowie für die investive Kinospielstättenförderung stellt die BKM einmalig bis zu 250 Millionen Euro Fördermittel für investive Maßnahmen zur Verfügung. Die Gelder kommen kulturellen Einrichtungen zugute, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sowie soziokulturellen Zentren. Hierbei wird auf die kontinuierliche Grundfinanzierung der Einrichtungen abgestellt; nicht dauerhafte öffentliche Projektförderungen bleiben unberücksichtigt.

Die Mittel können beantragt werden, sobald der 2. Nachtragshaushalt 2020 in Kraft tritt. Der Antrag muss bei der jeweiligen mittelausreichenden Stelle bis spätestens 31. Oktober 2020 per E-Mail eingereicht werden.

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